Die Tagesthemen senden einen Beitrag über den brüchigen Waffenstillstand in der Ostukraine von Udo Lilischkies:
"Das Batallion Asow in Schirokine. Auch am vergangenen Wochenende werden die Freiwilligen, viele blutjung und extrem nationalistisch, von Separatisten beschossen. Sie verteidigen seit Monaten die Industriestadt Marieupol, 20 km östlich von hier."Verräterisch schon die Wortwahl von Lielischkies. Die Freiwilligen des Bataillons Asow werden beschossen, sie verteidigen Mariupol. Sie erleiden, werden als passiv handelnde dargestellt. So als hätten sie mit dem Bürgerkrieg gar nichts zu tun, als seien sie Opfer, wehrlos den "Separatisten ausgeliefert. dazu liefert die Kamera Bilder von Kämpfern in einem Schützengraben unter Beschuss.
Dabei ist das Bataillon Asow, dessen Angehörige hier als vorwiegend blutjung und, verharmlosend, als extrem nationalistisch dargestellt werden, ein Hort des Faschismus. Immer wieder werden Kämpfer mit Naziemblemen, wie Hakenkreuz und SS-Runen an ihren Uniformen gezeigt. Über die "Verteidiger" von Mariupol berichtet die "Deutsche Wirtschafts Nachrichten" am 11. Februar diesen Jahres:
"Das ukrainische Bataillon Asow hat am Mittwoch eine Offensive gegen die Rebellen in Mariupol gestartet."Udo Lielischkies und die ARD stellen das Bataillon Asow bewusst falsch und stark verharmlosend dar. Als sei diese Tatsache nicht schon schlimm genug, gibt die ARD den faschistischen Kämpfern auch noch Gelegenheit ihre Nationalsozialistische Gesinnung dem deutschen Fernsehpublikum umkommentiert vorzuführen.
Die Kamera zeigt uns einen jungen Mann in Uniform. Im Vordergrund auf dem rechten Ärmel seiner Uniformjacke trägt er das Symbol einer Sondereinheit des Batallions Asow, das Zeichen des "Schwarzen Korps".
Screenshot ARD-Tagesthemen |
Die Bezeichnung "Das schwarze Korps" geht auf die Zeitschrift der "Schutzstaffel der NSDAP", besser bekannt unter dem Kürzel "SS", zurück. Das Hetzblatt, in dem auch die Tätigkeit der SS-Totenkopfstandarten in den Konzentrationslagern verherrlicht wurde, erschien vom 6. März 1935 bis zum April 1945 wöchentlich, zuletzt mit einer Auflage von 750.000.
Das schwarze Korps ©Wikipedia |
In einer Rezension des Buches „Querschnitt durch das Schwärze Korps“; hrsg. von Helmut Heiber und Hildegard von Kotze; Scherz Verlag, München, 1968; zitiert "Die Zeit" daraus:
"Weil es notwendig ist, weil wir das Weltgeschrei nicht mehr hören und weil uns schließlich auch keine Macht der Welt daran hindern kann, werden wir also die Judenfrage nunmehr ihrer totalen Lösung zuführen. Das Programm ist klar. Es lautet: völlige Ausscheidung, restlose Trennung.“Das Zitat stammt aus einer Ausgabe der Zeitschrift, zwei Wochen nach der Pogromnacht vom November 1938, auch gern verniedlichend "Reichskristallnacht" genannt. Das war drei Jahre bevor in Auschwitz die Gaskammern und Verbrennungsöfen ihre ekelhafte, verbrecherische Arbeit aufnahmen.
Von Lielischkies kein Wort dazu. Er scheint es vollkommen in Ordnung zu finden, dass im deutschen Fernsehen 70 Jahre nach Ende der Schreckensherrschaft der Nazis in Deutschland, nach 6 Millionen ermordeten Juden, nach rund 80 Millionen Kriegstoten, wieder junge Menschen in den Krieg ziehen, verblendet von Nationalsozialistischer Ideologie.
"Was denkt er über den Waffenstillstand?"fragt Lielischkies aus dem Off. Business as usual für einen deutschen Reporter, der die Aufgabe hat den Deutschen einen schmutzigen Bürgerkrieg als Befreiungskampf der Ukraine vom russischen Joch zu verkaufen. Und während der junge Mann erklärt:
"Welcher Waffenstillstand? Das wurde doch nur gemacht, damit sie sich mehr Munition und Benzin besorgen konnten",darf er den Kolben seines Gewehres in die Kamera halten. Darauf ist ein Aufkleber angebracht, der das Emblem der "SS-Division Totenkopf" zeigt. Diese Einheit der SS verrichtete ab 1939 in den zahlreichen Konzentrationslagern des Naziregimes ihren Dienst als Bluthunde Adolf Hitlers. Später dann wurde sie als "3. SS-Panzer-Division Totenkopf" an der Ostfront eingesetzt und nahm hier an Kämpfen im Gebiet der heutigen Ukraine teil.
Screenshot ARD-Tagesthemen |
Im Strafgesetzbuch (StGB) heisst es nämlich unter § 86, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen:
" Wer Propagandamittel einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen."
Wikipedia erklärt dazu:
"Tatobjekte können Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen sein, die in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden. Als Kennzeichen werden dabei u. a. Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verstanden (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB).
Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführten Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 86a Abs. 2 Satz 2 StGB). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.[1] Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.